Mobbing

Das Mobbing

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Georg Wenning, berät Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen rund um das Thema Mobbing am Arbeitsplatz. Nehmen Sie gerne Kontakt auf, zu seiner Kanzlei am Kudamm, in Wilmersdorf, auf halber Strecke zwischen Adenauer und Lehniner Platz. Nutzen Sie seine langjährigen Erfahrungen als Anwalt und Experte für Rechtsstreitigkeiten zum Thema Mobbing eines Arbeitnehmers in Berlin. Die Berliner Kanzlei ist von Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr für Sie telefonisch erreichbar.

Internetrecherche zu Mobbing am Arbeitsplatz – Stand 18.März 2020

Mobbing hat sich zu einem Begriff entwickelt, der auch im Internet eine zunehmende Bedeutung einnimmt. Ich meine jetzt nicht, dass sogenannte Shit Storms und Pöbeleien in den Social Media zugenommen haben oder sich beleidigende E-Mails am besten noch anonym wie Lauffeuer verbreiten. Nein, die Opfer setzen sich zunehmend zur Wehr und suchen nach Lösungen, sie werden aktiv. Über 33.000 Suchanfragen zum Stichwort Mobbing registriert Google monatlich in Deutschland. Mobbing ist eben nicht nur in der Schule, sondern auch am Arbeitsplatz präsent und damit zunehmend auch ein arbeitsrechtliches Thema.

Dabei hat das wiederholte verbale, manchmal aber auch körperliche Attackieren im Büro aber auch eine zweite Komponente: Der Dauerstress kann mit ein Faktor sein, der den Burnout begünstigt. Ähnlich wie Mobbing ist der Burnout dabei mittlerweile in der breiten Öffentlichkeit und auch bei Fachleuten anerkannt und wird nicht länger belächelt: Burnout ist eine Berufskrankheit. Mobbing und Burnout sind keine unlösbaren Probleme: Sie können sogar Lösungswege für eine neue berufliche Entwicklung aufzeigen …

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    Gesetze gegen Mobbing?

    Mobbing am Arbeitsplatz ist in der Gesetzgebung der einzelnen Staaten unserer Welt unterschiedlich normiert: In manchen Ländern, dazu gehören Schweden, Frankreich oder Spanien, gibt es Gesetze gegen Mobbing am Arbeitsplatz. In den meisten Ländern besteht kein ausdrücklicher Schutz gegen Mobbing, solange nicht einzelne Handlungen rechtliche Tatbestände erfüllen. Die Europäische Union gibt es immer wieder Inititativen für ein allgemein gültiges Anti-Mobbing-Gesetz, bisher aber ohne durchgreifenden Erfolg.

    In den letzten Jahren wurden durch mehrere Gerichtsurteile grundsätzlich die Rechte der gemobbten Arbeitnehmer gestärkt und die Pflichten der Arbeitgeber erweitert. Dazu gehört die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. (§ 241 BGB) Das Thüringer Landesarbeitsgericht hat bereits 2001 entschieden, dass „der Arbeitgeber als Störer nicht nur dann in Anspruch genommen werden (kann), wenn er selbst den Eingriff begeht oder steuert, sondern auch dann, wenn er es unterläßt, Maßnahmen zu ergreifen oder seinen Betrieb so zu organisieren, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeschlossen wird“.[Quelle Wikipedia]

    Wie Mobbing funktioniert

    Mobbing kann man nur bekämpfen, wenn man einmal verstanden hat, wie es dazu kommt. Es gibt zwei Grundvoraussetzungen:

    • Es fehlen Ausweichmöglichkeiten, der Arbeitnehmer ist dem Mobbenden gezwungenermaßen ausgeliefert bzw. von ihm abhängig – leider sind häufig Vorgesetzte die Mobbenden
    • Der Gemobbte ist unter, entweder bezüglich seiner Position oder zahlenmäßig den anderen Kollegen unterlegen

    Mobbing folgt häufig einem bekannten Muster:

    • Es wird gedemütigt.
    • Falsche Tatsachen werden verbreitet.
    • Der Gemobbte wird ausgegrenzt und isoliert.
    • Dem bzw. der Betroffenen werden sinnlose oder unter dem Niveau liegende Arbeitsaufgaben zugewiesen.
    • Seine bzw. ihre Leistung wird ständig und grundlos herabgewürdigt.
    • Sexuelle oder rassistische Anspielungen spielen eine große Rolle.
    • Der bzw. die Betroffene wird anhand von sachlichen, aber nicht nachweisbaren Gründen verunsichert.

    Die betroffenen Arbeitnehmer reagieren vor allem mit Stress: Demotivation, starkes Misstrauen, Nervosität, sozialer Rückzug, Leistungs-, Denkblockaden und Selbstzweifel gehören zu den Folgen des Mobbing.

    Sind Sie von Mobbing betroffen?

    Wenn Sie von Mobbing betroffen sind, kläre ich Sie gerne in einem Beratungsgespräch über Ihre Chancen und Möglichkeiten auf. Mit meinen über 25 Jahren Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht bringe ich die nötige Erfahrunge dazu mit.

    Definition

    Mobbing am Arbeitsplatz bedeutet, dass ein Mensch von Vorgesetzten oder Kollegen systematisch schikaniert, benachteiligt, beleidigt oder ausgegrenzt wird – und zwar über einen längeren Zeitraum.

    Empfehlungen für Arbeitnehmer von einem Fachanwalt für Ar­beits­recht

    Was ist Mobbing?

    Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern un­ter­ein­an­der oder durch Vorgesetzte. Das Bundesarbeitsgericht definiert Mobbing auch als

    Verhaltensweisen, die bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen und Erniedrigungen gekennzeichnetes Umfeld ge­schaf­fen wird.

    Bundesarbeitsgericht

    Dies geschieht insbesondere durch

    • Ausgrenzung im Betrieb
    • Abschneiden von Kommunikationswegen (E-Mailverkehr und Rundschreiben)
    • soziale Kontakte unmöglich machen (Weihnachtsfeier, Geburtstagsfeiern)
    • Schädigung des persönlichen Ansehens:
    • lächerlich machen der Arbeitsleistung vor anderen, Zuweisung geringwertiger Arbeiten, Zuteilung nutz­lo­ser oder unlösbarer Aufgaben,
    • ständiges Anschreien oder unterbrechen, Isolierung, keine Einbeziehung mehr in private Gespräche
    • „wenn keiner grüßt und alles schweigt“
    • verbreiten von Unwahrheiten und Gerüchten, gezieltes Anschwärzen bei Vorgesetzten.

    Was kann ich als Betroffener unternehmen?

    Manchmal ist ein frühzeitiges Personalgespräch – eventuell unter Einbeziehung aller Beteiligten – aus­rei­chend. Hierbei kann insbesondere auch eine Mediation oder eine Supervision (beides auf freiwilliger Basis) ver­ein­bart werden, um eine Lösung des aufgetretenen Konflikts zu finden.

    Formelles Vorgehen

    1. Beschwerde gemäß § 84 BetrVG gegenüber dem Arbeitgeber

    Soweit ein Betriebsrat existiert, kann der Arbeitnehmer ein Mitglied zur Unterstützung hinzuziehen.

    2. Beschwerde gegenüber dem Betriebsrat (§ 85 BetrVG).

    Dieser hat, wenn er die Beschwerde für berechtigt hält, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. Bei Nicht­ei­ni­gung kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Hierdurch wird erheblicher Druck gegenüber dem Arbeitgeber aufgebaut, da er nicht gern in die Aus­ei­nan­der­set­zung vor einer Einigungsstelle verwickelt wird.

    3. Unterlassung

    Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber Unterlassung der schädigenden Handlung verlangen. Hierzu muß er das gerügte Verhalten und die geforderte Verhaltensweise genau bezeichnen.

    4. Ansprüche gemäß § 12 Abs. 3 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

    Der Arbeitgeber muß gegen schädigende Arbeitnehmer vorgehen durch Abmahnung, evt. durch Um­set­zung, Versetzung oder sogar Kündigung. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Her­kunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der se­xu­el­len Identität handelt (§ 1 AGG).

    5. Zurückhaltung der Arbeitskraft

    Achtung, ein pauschales berufen auf Mobbingverhalten ist nicht ausreichend. Das gerügte Verhalten und das geforderte Verhalten müssen genau bezeichnet werden.

    6. Schadensersatzansprüche

    wegen Vermögensschäden (Verdienstausfall, Krankheitskosten, Rentenminderungsschaden) aufgrund Ver­let­zung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts und der Gesundheit.

    7. Schmerzensgeld

    Die Höhe der Entschädigung orientiert sich an Dauer, Intensität und Ausmaß der Beeinträchtigung und dem Grad des Verschuldens des Arbeitgebers.

    8. Fristlose, außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer

    Hier ist der entgangene Verdienst beschränkt auf die Zeit bis zum Ablauf der ordentlichen Kün­di­gungs­frist, hinzu kommen Schadensersatz, Schmerzensgeld und Krankheitskosten. Achtung ! Das Vorgehen sollte mit dem Arbeitsamt zuvor abgestimmt werden.

    Welche Probleme ergeben sich in einem gerichtlichen Verfahren gegen den Arbeitgeber?

    Führen Sie ein Mobbingtagebuch!

    Zeitnah aufschreiben, nicht erst im Fall einer Klage.

    Der Arbeitnehmer muß Pflichtverletzungen im ein­zel­nen konkret schildern nach zeitlicher Lage, be­tei­lig­ten Personen, Anlass und Ablauf. Ferner muß er darlegen, dass und warum der Arbeitgeber mit einer seelischen Erkrankung des Ar­beit­neh­mers rechnen musste. Allein die Behauptung des Mobbing durch den Arbeitgeber ist nicht ausreichend. Der Arbeitnehmer muß die Vorwürfe beweisen.

    Häufig geschehen Pflichtverletzungen unter 4 Augen. Der Arbeitnehmer ist in Beweisnot, es steht Aus­sa­ge gegen Aussage. Hier kann er auch Antrag auf Vernehmung seiner Person als Partei oder seiner An­hö­rung im  Verfahren beantragen. Der Arbeitnehmer sollte daher die aus seiner Sicht belastenden Vorfälle sorgfältig dokumentieren (Mob­bing­ta­ge­buch). Nur dann kann er in einem Rechtsstreit ausreichend vortragen.

    Nachträgliches Tagebuch oft unzureichend!

    Ein nachträglich gefertigtes Mobbingtagebuch reicht dem Gericht in der Regel nicht aus. Es treten häu­fig Widersprüche auf, irrtümliche Angaben bezüglich der Datierung von Vorfällen, welche der Ar­beit­ge­ber leicht widerlegen kann. Gemäß BAG, Urteil vom 24.04.08 – 8 AZR 347/07 (mehr dazu)

    Mobbing-Prozesse dauern und lähmen!

    Die Prozessführung wird nach der Erfahrung des Verfassers mit außerordentlicher Härte und Brutalität durch den Arbeitgeber bzw. seine bevollmächtigten Rechtsanwälte betrieben. Die Anklage des Mob­bing ist der denkbar schwerwiegendste Vorwurf gegen den Arbeitgeber, gegen welchen er sich mit al­len nur denkbaren, auch unlauteren Mitteln zur Wehr setzt. Der Prozess ist lang­wie­rig, (vor dem Ar­beits­ge­richt ca. 6 bis 12 Monate, vor dem Landesarbeitsgericht nochmals ein ähnlicher Zeit­raum).

    Ein traumatisierter Arbeitnehmer wird in der Regel durch die Härte der erhobenen Vorwürfe und die Dau­er des Verfahrens zermürbt, zerstört und bezüglich der Ansätze einer Genesung zurückgeworfen. Dies gilt auch dann, wenn das Verfahren schließlich erfolgreich abgeschlossen wird. Es ist für den Ar­beit­neh­mer sehr schwie­rig, während eines solchen Verfahrens beruflich auf die Beine zu kommen. Be­wer­bun­gen bei an­de­ren Arbeitgebern sind wenig erfolgversprechend, da es an der positiven Aus­strah­lung bei Be­wer­bungs­ge­sprä­chen fehlt. Der Arbeitgeber erteilt bei Anfragen interessierter Unternehmen ne­ga­ti­ve Aus­künf­te. Zeugnis und Zwischenzeugnis fallen in der Regel negativ aus. Auch wenn der Prozess gewonnen wur­de, ist „der Patient am Boden zerstört“.

    Meine Herangehensweise

    In einem ausführlichen Gespräch mit dem Mandanten kläre ich die Chancen eines gerichtlichen Vor­ge­hens gegen den Arbeitgeber. Weiter kläre ich, welches das eigentliche Ziel ist. In der Regel ist der ei­gent­li­che Wunsch „die Eröffnung einer neuen beruflichen Zukunft“.

    Wie erreiche ich als Rechtsanwalt dieses Ziel?

    Zunächst erfolgt ein freundliches Anschreiben an den Arbeitgeber/Personalleiter, möglichst per E-Mail, in welchem ich kurz auf die aufgetretenen Probleme im Arbeitsverhältnis hinweise, welche einer sinn­vol­len Zusammenarbeit entgegenstehen. Ich rege ein gemeinsames Gespräch – gern auch in den Räu­men des Arbeitgebers – an in der Hoffnung, dass eine beide Seiten zufriedenstellende Lösung ge­fun­den werden kann.

    Die Botschaft an den Arbeitgeber soll sein

    • Vertraulichkeit und Diskretion
    • es kann über alles gesprochen werden (einschl. einer Beendigung)
    • er wird nicht angeklagt.

    Meistens erfolgt eine sehr schnelle positive Reaktion und es kommt zu einem Gespräch mit dem Ar­beit­ge­ber. In diesem Gespräch lege ich dar, dass auch einer Beendigungsvereinbarung zugestimmt werden kann, wenn begründete Perspektiven für die berufliche Zukunft geschaffen werden können. Dies setzt voraus, dass die erforderlichen Schritte mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.

    Der Arbeitnehmer muß den Kopf frei bekommen und sich aus der Fixierung auf die negativen Er­fah­run­gen lö­sen können – in der Regel wird Coaching, eine Kur oder eine Therapie erforderlich sein.

    Netzwerke knüpfen!

    Der beste Weg aus der Krise, sei es im Job oder privat, sind verlässliche Netzwerke. Sie helfen Stresssituationen abfedern. Die Eindrücke von außen und Meinungen von anderen Menschen können Ihnen helfen, Situationen besser zu verstehen und einzuordnen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich auch Mensch und gebe Ihnen gerne meine Erfahrung weiter.

    Lassen Sie sich coachen!

    • Berufsfindung – Klärung der Stärken und Schwächen, Situation am Arbeitsmarkt, Chancen auf dem Ar­beits­markt
    • erforderliche Qualifizierungen
    • Abstimmung des Zeugnisses mit dem Arbeitgeber, Hervorhebung der Merkmale, welche für die künf­ti­ge Tätigkeit wichtig sind.
    • Benennung von Ansprechpartnern für eventuelle Referenzen
    • Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung (die Praxis der Krankschreibung ist herabziehend)
    • Beachtung einer drohenden Sperrfrist
    • Abstimmung der Kommunikation nach innen und außen bezüglich der Beendigungsvereinbarung
    • Vereinbarung einer Abfindung.

    Wenn der Arbeitgeber sich hierauf nicht einlassen will, kann es notwendig sein, Druck aufzubauen, um ihn zum Einlenken zu bewegen. Das Arbeitsrecht hält hierfür ein umfangreiches Instrumentarium be­reit.

    Lassen Sie sich inspirieren!

    Lesen Sie zur Inspiration meine Geschichten rund ums Thema Mobbing in meinem Blog.

    Nutzen Sie meine Erfahrung!

    Der Arbeitnehmer kann sich aus einer traumatischen Erfahrung – meist mit Unterstützung eines Psychothe­ra­peu­ten oder mit Unterstützung des Coaching – befreien. Blockaden können aufgelöst wer­den. Er gewinnt dadurch Kraft für neue berufliche Aufgaben. Ich bevorzuge aufgrund langer Erfahrung ein solches Vorgehen. Ich arbeite u. a. mit der Mob­bing­be­ra­tung Berlin-Brandenburg zusammen.

    Im Januar 2015 habe ich vor dem Berliner Lehr- und Forschungsinstitut der Deutschen Aka­de­mie für Psychoanalyse zu diesem Thema ein Seminar geleitet. Im März 2015 hielt ich zu Mobbing einen umfangreichen Vortrag vor der Psy­cho­the­ra­peu­ten­kam­mer Berlin. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht bringe ich die erforderliche Er­fah­rung für die Lösung von Konflikten am Arbeitsplatz mit. Rufen Sie mich einfach an. Wir werden gemeinsam klären, ob ein Beratungsgespräch oder eine Ver­tre­tung gegenüber dem Arbeitgeber sinnvoll für Sie ist.


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