Sprinterklausel

Die Sprinterklausel ist eine in Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen oft genutzte Klausel, welche dem Arbeitnehmer das frühzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ermöglicht. Die vom Arbeitgeber ersparten Gehälter werden meist auf die Abfindungssumme aufgerechnet.