Definition Mobbing in der Rechtsprechung
Gemäß Arbeitsgericht ist Mobbing ein „systematisches Anfeinden, schikanieren oder diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“. Eine klare juristische, gesetzliche Definition des Mobbing existiert dagegen nicht. Allerdings findet sich in § 3 Abs. 3 des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes die Definition einer benachteiligenden Belästigung, welche auch auf das Mobbing übertragen werden kann. Danach handelt es sich um … Weiterlesen …